Leitfaden für bewährte Verfahren – Swiftwater-Atemschutzgerät

Download-Version: Oktober 2023 (PDF)

1. Einleitung

1.1-Bereich

Diese Anleitung richtet sich an Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit (Einsätze oder Schulungen usw.) unter Verwendung von Swiftwater-Atemschutzgeräten (SWBA) durchführen.

1.2. Definitionen.

Zusätze bezeichnet Hilfsmittel zur Schwimmunterstützung wie Flossen, Schwimmmasken und Schwimmhilfen.

Zugelassener Füllstoff bezeichnet eine Person, die die örtlichen gesetzlichen Anforderungen zum Aufladen einer Druckgasflasche erfüllt (z. B. SWBA).

Anerkannter Ausbilder bezeichnet eine Person, die die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen als SWBA-Ausbilder erfüllt.

Kompetente Person ist eine Person, die die Anforderungen der örtlichen Aufsichtsbehörden zur Durchführung visueller und hydrostatischer Prüfungen von Gasflaschen erfüllt.

Zylinder bezeichnet eine mit Aluminium oder Verbundwerkstoff umwickelte Gasflasche mit einem Wasservolumen von höchstens 450 ml, die als Teil einer typgenehmigten SWBA verwendet wird.

Atmungssystem bezeichnet ein SWBA-Produkt gemäß Anhang A.

Richtschnur verweist auf diese Richtlinie (PSI Global Good Practice Guide – Swiftwater Breathing Apparatus).

Operator eine Person, die gemäß dieser Richtlinie für die Verwendung von SWBA zertifiziert ist, oder jemand, der unter der direkten Aufsicht eines zugelassenen Ausbilders eine Ausbildung zum Erwerb einer solchen Zertifizierung absolviert.

Servicetechniker bezeichnet eine Person, die vom Hersteller autorisiert ist, Wartungsarbeiten an der jeweiligen SWBA durchzuführen.

Swiftwater-Atemschutzgerät (SWBA) bezeichnet die Verwendung eines Notfall-Atemsystems bei Hochwasser und Hochwasseraktivitäten, um Atemschutz vor dem Ansaugen von Wasser zu bieten und gleichzeitig an der Oberfläche schwimmfähig zu bleiben, ohne die Absicht, unter die Oberfläche zu tauchen.

1.3 Abkürzungen

ADAS Australisches Taucher-Akkreditierungssystem

CMAS Konföderation Mondiale des Activites Subaquatiques

DAN Diver Alert Network

DEFRA Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (UK)

EBS Notfall-Beatmungssystem

GPG Leitfaden für bewährte Verfahren

IPSQA Internationale Behörde für Qualifikationen im Bereich der öffentlichen Sicherheit

ISO Internationale Normungsorganisation

NAU Nationaler Verband der Unterwasserlehrer

NFPA National Fire Protection Association

PADI Berufsverband der Tauchlehrer

PFD Persönliches Schwimmgerät

PSI Institut für öffentliche Sicherheit

SCBA Umluftunabhängiges Atemschutzgerät (geschlossener Kreislauf)

SCUBA Selbstversorger-Unterwasseratemgerät

SSI SCUBA Schools International

SWBA Swiftwater-Atemschutzgerät

UHMS Undersea & Hyperbaric Medical Society

WRSTC World Recreational Scuba Training Council

1.4 Danksagung und Creative Commons-Lizenz

1.5.1 PSI Global erkennt an, dass dieser Good-Practice-Leitfaden von angepasst wurde WorkSafe New Zealand Good Practice Guideline für das Tauchen.

1.5.2 Als Teil der von WorkSafe New Zealand in ihrer Richtlinie festgelegten Creative-Commons-Lizenz ist die PSI Global Good Practice Guideline für SWBA ein Open-Access-Dokument.

1.5.3 Dieser Good-Practice-Leitfaden ist unter einer Creative Commons Attribution-Non-commercial 3.0 NZ-Lizenz lizenziert.

2. Sicherheitsmanagment System

2.1 Personal

2.1.1 Personal, das SWBA-Aktivitäten durchführt oder unterstützt, sollte eine Orientierung an dieser Richtlinie erhalten.

2.1.2 Betreiber sollten nicht als Taucher bezeichnet werden, es sei denn, sie beabsichtigen, außerhalb dieser Richtlinie zu tauchen und zu operieren.

2.2 Arbeitstauglichkeit

2.2.1 Bediener sollten über die Kraft, körperliche Fitness und geistige Gesundheit verfügen, um SWBA-Aktivitäten sicher durchzuführen.

2.2.2 Sie sollten mindestens in der Lage sein, bequem:

2.2.3 Betreiber sollten außerdem über eine ärztliche Genehmigung für Sporttauchen oder einen höheren Standard (CMAS, DAN, RSTC, UHMS) verfügen und diese aufrechterhalten.

2.2.4 Bediener und zugelassene Ausbilder, die SWBA-Aktivitäten durchführen, dürfen nicht durch Müdigkeit, Drogen oder Alkohol beeinträchtigt sein.

2.3-Schulung

2.3.1 Betreiber müssen über eine anerkannte Tauchzertifizierung verfügen und diese aufrechterhalten, die ISO 24801-1 (beaufsichtigter Taucher) oder höher entspricht (z. B. eine militärische oder kommerzielle Tauchzertifizierung).

2.3.2 Betreiber müssen über eine anerkannte Zertifizierung als Hochwasserrettungstechniker verfügen und diese aufrechterhalten (z. B. IPSQA, PSI Global, Rescue 3, DEFRA, PUASAR002, NFPA usw.).

2.3.3 Betreiber sollten vor Beginn der praktischen Ausbildung einen medizinischen Fragebogen zum Sporttauchen ausfüllen und diesen einem zugelassenen Tauchlehrer vorlegen. Eine praktische Schulung sollte nicht absolviert werden, wenn der Bediener eine erste Screening-Frage nicht besteht, es sei denn, es liegt eine ärztliche Genehmigung eines Arztes oder Heilpraktikers vor.

2.3.4 Die SWBA-Zertifizierungs- und Rezertifizierungsschulung muss Folgendes umfassen:

2.3.5 Die Aufrechterhaltung der SWBA-Zertifizierung (2.3.4) sollte mithilfe eines in Echtzeit überprüfbaren Dokuments (z. B. Online-QR-Code) erfolgen.

2.3.6 Betreiber sind von den Klauseln 2.3.1 bis 2.3.5 ausgenommen, wenn sie über eine Micro-Credential-Zertifizierung gemäß IPSQA-Standard 5002 (Swiftwater Breathing Apparatus Operator) verfügen und diese aufrechterhalten, da diese Zertifizierung über diese Anforderungen hinausgeht.

2.3.7 Betreiber sollten zwischen den Rezertifizierungen eine jährliche Kompetenzüberprüfung durchführen, um ihre Kompetenz sicherzustellen.

2.3.8 Zugelassene Ausbilder müssen Folgendes besitzen und aufrechterhalten:

2.4-Ausrüstung

2.4.1-Reinigung

2.4.1.1 SWBA-Geräte sollten nach dem Gebrauch und zwischen Benutzern gereinigt und desinfiziert werden, um Infektionen zu vermeiden. Zu den Lösungen können gehören:

2.4.1.2 SWBA-Geräte, die in natürlichen Wasserstraßen verwendet werden, sollten gemäß den örtlichen behördlichen Anforderungen (falls vorhanden) überprüft und gereinigt werden, um die Ausbreitung von Biosicherheitsrisiken zu verhindern (z. B. Didymo).

2.4.2-Speicher

2.4.2.1 SWBA-Geräte sollten in Schutzhüllen in einer sicheren, sauberen, trockenen und kühlen Umgebung gelagert werden.

2.4.2.2 Die Lagerung von SWBA-Geräten in heißen Umgebungen und in direktem Sonnenlicht sollte vermieden werden, da dies zu einer Luftausdehnung und damit zum Bruch der Scheibe führen kann.

2.4.3 Wartung

2.4.3.1 SWBA-Flaschen müssen mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person einer Sichtprüfung unterzogen werden.

2.4.3.2 SWBA-Zylinder sollten mindestens alle fünf Jahre einer hydrostatischen Prüfung durch eine sachkundige Person unterzogen werden.

2.4.3.3 Auf der Außenseite von SWBA-Zylindern sollten die Daten der Sichtprüfung und des hydrostatischen Testzertifikats vermerkt sein.

2.4.3.4 SWBA-Armaturen (Regler, Schlauch, Manometer) sollten jährlich oder gemäß den Anweisungen des Herstellers von einem Servicetechniker gewartet werden.

2.4.3.5 Das Aufladen von SWBA-Flaschen muss von einem zugelassenen Füller mit atembarer (nicht angereicherter) Luft erfolgen, die der Luftqualität zum Tauchen entspricht.

2.4.3.5.1 Die Luftqualität sollte regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie nicht kontaminiert ist.

2.4.3.5.2 SWBA-Flaschen sollten vollständig geladen sein (100 %), bevor sie betriebsbereit verstaut werden.

2.4.3.6 Wenn SWBA-Flaschen nicht vollständig gefüllt gelagert werden sollen, sollten sie mit Nenndruck (ca. 30 bar) gelagert werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit und anderen Verunreinigungen zu verhindern.

2.4.3.7 Im Falle einer geplatzten Scheibe sollte diese ausgetauscht und die SWBA von einem Servicetechniker überprüft werden.

2.4.3.8 SWBA-Flaschen sollten gemäß Anhang A gekennzeichnet sein.

2.4.3.9 SWBA-Flaschen sollten alle 6 Monate mit Frischluft aufgefüllt werden.

2.4.3.10 Aufzeichnungen über Wartung, Instandhaltung und Tests müssen gemäß den örtlichen Vorschriften geführt werden.

2.4.3.11 Anpassungen von typgenehmigten Geräten (z. B. Hinzufügen von Ventilen, Ersetzen von Teilen usw.) müssen vom Hersteller genehmigt werden.

2.4.3.12 Kevlar-Schläuche oder ähnlich fortschrittliche schnittgeschützte Schläuche sollten nicht verwendet werden, da diese die Schnittfähigkeit verringern, wenn sie sich im Notfall verfangen.

2.4.4 Montage

2.4.4.1 Masken und Mundstücke, die in Verbindung mit SWBA verwendet werden, sollten angepasst und getestet werden.

2.5 Risikomanagement

2.5.1 Die für SWBA-Aktivitäten verantwortliche Stelle muss einen Risikomanagement- oder Sicherheitsplan entwickeln und diesen den Betroffenen mitteilen.

2.5.2 Der Risikomanagementplan muss Gefahrenidentifizierung, Gefahrenkontrolle, normale Betriebsabläufe und Notfallbetriebsabläufe umfassen und von der Stelle genehmigt werden.

2.5.2.1 Normale Betriebsabläufe müssen Folgendes umfassen:

Zum Beispiel, wenn der Benutzer nicht die Absicht hat zu tauchen, sondern gezwungen ist, in einer Tiefe unter Wasser zu tauchen, was den Einsatz von SWBA (d. h. Wasserfallhydraulik) erfordert. 

2.5.2.2. Die Notfallbetriebsverfahren müssen Folgendes umfassen:

2.5.3 Der Risikomanagementplan muss mindestens einmal jährlich überprüft werden.

2.6 Erste Hilfe

2.6.1 Bei der Durchführung von SWBA-Aktivitäten müssen angemessene Erste-Hilfe-Einrichtungen und geschulte Ersthelfer zur Verfügung stehen.

2.6.2 Ersthelfer müssen qualifiziert sein für:

2.6.3 Ersthelfer müssen ihre Ausbildung entsprechend den örtlichen Anforderungen neu qualifizieren, spätestens jedoch alle drei Jahre.

2.6.4 SWBA-Aktivitäten sollten vor Ort Zugang zu Sauerstoff und einem automatischen externen Defibrillator haben.

2.7 Vorfallmeldung

2.7.1 Beinaheunfälle, Vorfälle, die zu Verletzungen oder Schäden führen, sowie Verletzungen, Krankheiten und Todesfälle müssen gemäß den örtlichen behördlichen Anforderungen aufgezeichnet und gemeldet werden.

2.7.2 Jeder Benutzer von SWBA oder sein Vorgesetzter muss SWBA-Sicherheitsvorfälle und Beinaheunfälle innerhalb von 7 Tagen über das melden PSI SWBA-Vorfallmeldeformular.

3. Sichere Betriebsabläufe

3.1 Absicht

3.1.1. SWBA-Aktivitäten dürfen nicht mit der Absicht durchgeführt werden, zu tauchen. Bei Vorsatz müssen die Protokolle der öffentlichen Sicherheit oder des kommerziellen Tauchens befolgt werden.

3.1.2 SWBA-Aktivitäten müssen sicherstellen, dass der Bediener über einen positiven Auftrieb verfügt und kein Gewichtsgurtsystem verwendet wird.

3.1.3 SWBA kann einem Opfer verabreicht werden, das sich in einem lebensbedrohlichen Notfall befindet, vorausgesetzt, dass ein solcher Eingriff die Sicherheit der Retter nicht gefährdet.

3.2 Teampositionen

3.2.1 Zusätzlich zu den normalen Besatzungen und Positionen im Hochwasserbereich müssen SWBA-Aktivitäten über die folgenden speziellen Positionen vor Ort verfügen:

3.2.2. Es sollte ein Sicherheitsbeauftragter benannt werden, und wenn möglich sollte diese Person die SWBA-Bedienerzertifizierungsanforderungen erfüllen.

3.2.3 Der primäre Bediener, der sekundäre Bediener, der Begleiter und der Vorgesetzte müssen die SWBA-Bedienerzertifizierungsanforderungen erfüllen.

3.3 Briefing

3.3.1 Vor Beginn der SWBA-Aktivitäten muss eine Einweisung durch den Vorgesetzten erfolgen. Es muss enthalten:

3.3.2 Das Briefing kann auch zusätzliche Informationen enthalten, wie zum Beispiel:

3.4 Mindestausrüstung

3.4.1 Bediener müssen mit mindestens Folgendem ausgestattet und ausgestattet sein:

3.4.2 Bediener können mit anderer Ausrüstung ausgestattet und ausgestattet sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

3.5 Verbotene Aktivitäten

3.5.1 SWBA-Aktivitäten gemäß dieser Richtlinie dürfen unter den folgenden Umständen oder Bedingungen nicht durchgeführt werden:

3.6 Empfohlene Signale

3.6.1 Die Einweisung muss Signale zur Kommunikation zwischen dem Bediener und dem Begleiter enthalten:

3.6.2 Beim Briefing können die empfohlenen SWBA-Signale gemäß der folgenden Tabelle verwendet werden.

HandzeichenPfeifen
Geht es dir gutFlache Hand auf dem Kopf
Ich bin okAls Antwort die flache Hand auf den Kopf legen
Irgendwas stimmt nichtFlaches Handkippen
Mir geht die Luft ausFaust vor dem HelmN / A
Ich habe keine Luft mehrMit der geraden Hand gleiten Sie vor und zurück über die Vorderseite des HelmsN / A
HilfeHand nach oben ausgestreckt und winktKontinuierlich
Rückruf-Operator Der Finger wirbelt herum (herauswirbelnder Wirbel) und zeigt dann in die sichere Ausstiegsrichtung
Stopp/AchtungDie Hand ist mit erhobener Handfläche nach vorne über das Wasser ausgestrecktEin kurzer Ton
UpZwei kurze Töne
Nach untenDrei kurze Töne
Seilfrei/Freigabe Die Hand wird waagerecht bewegt und schwingt weit vor/zurück über dem WasserVier kurze Töne

Zubehör

Anhang A: Empfohlene Etiketten für SWBA-Flaschen

Anhang B: Typgenehmigungen

Typgenehmigtes EBS für SWBA-Aktivitäten:

Typgenehmigtes Montagesystem:

Typgeprüfte Nachfüllgeräte

Anhang C: Formular zur Überprüfung der Fähigkeiten

PSI Global: Kompetenzcheck – SWBA-E-Formular

Autor

Autor: Steve Glassy

Datum: 22 November 2023

Kontakt

Für weitere Informationen zum PSI Global: Good Practice Guide – Swiftwater Breathing Apparatus oder für Informationen zur Schulung von Bedienern und zugelassenen Ausbildern kontaktieren Sie uns bitte.

Haftungsausschluss

Diese Veröffentlichung bietet allgemeine Hinweise. Es ist PSI Global nicht möglich, jede Situation zu bewältigen, die an jedem Arbeitsplatz auftreten kann. Das bedeutet, dass Sie über diese Anleitung nachdenken und darüber nachdenken müssen, wie Sie sie auf Ihre speziellen Umstände anwenden können.

PSI Global überprüft und überarbeitet diese Leitlinien regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand sind. Wenn Sie eine gedruckte oder PDF-Kopie dieser Anleitung lesen, überprüfen Sie bitte diese Seite, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihrer Kopie um die aktuelle Version handelt.

Versionskontrolle

22. November 2023: PUASAR002 Trainer/Assessor als gleichwertige Ausbilderanforderung hinzugefügt (2.3.8)

12. Januar 2024: Beispiele für Sterilisationslösungen hinzugefügt (2.4.1), Maskenanpassung hinzugefügt (2.4.4.1), Verwendung durch Opfer (3.1.3).

26. Januar 2024: Neue Anforderungen zur Vorfallmeldung hinzugefügt, einschließlich der URL des PSI/DAN-Vorfallmeldeformulars (2.7.2)

23. Februar 2024: Scheren bevorzugt, keine Anpassungen ohne Genehmigung, keine Kevlar-Schläuche, Typgenehmigungen aktualisiert.